Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ortenau Klinikum ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.ortenau-klinikum.de.
Bitte beachten Sie: Die Umsetzung der aktuellen Vorgaben in Bezug auf barrierefreie Webseiten ist derzeit noch nicht vollständig erfolgt. Wir arbeiten laufend daran und werden schnellstmöglich die noch fehlenden Informationen und Funktionen implementieren. Sie können uns über das Kontaktformular gerne entsprechende Hinweise geben.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
2.1. Website: Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Identifizierte Barrieren:
- Die Website steht derzeit noch nicht in Leichter Sprache und nicht in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.
- Nur ein Teil der PDF-Dokumente ist barrierefrei zugänglich. Einige Dokumente erfüllen noch nicht die Anforderungen des PDF/UA-Standards.
- Auf der Startseite ist aufgrund des Hintergrundbildes der erforderliche Kontrast zum grafischen Element „Logo“ nicht durchgehend sichergestellt. Dies betrifft auch einzelne Gestaltungselemente auf weiteren Unterseiten. Die vorhandene Kontrastfunktion ermöglicht jedoch die Darstellung eines barrierekonformen Kontrastverhältnisses.
- Verlinkungen auf externe Inhalte außerhalb von www.ortenau-klinikum.de können auf Angebote führen, die nicht barrierefrei sind. Auf deren Gestaltung besteht kein Einfluss.
- Diese Webseite wird weiterhin technisch und redaktionell schrittweise optimiert, um verbleibende Barrieren zu beseitigen.
2.2. mobile Anwendung OKapp: Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Zusätzlich zur Webseite wurde die mobile Anwendung „Ortenau Klinikum – OKapp“ (Android-Version) von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit gemäß § 10 L-BGG geprüft (Prüfdatum: 23.10.2025, Az.: 293-25-K-ortnklinik-A).
Die Prüfung hat ergeben, dass die mobile Anwendung derzeit nicht barrierefrei ist.
Von 57 geprüften Anforderungen der EN 301 549 wurden 23 nicht erfüllt.
Identifizierte Barrieren:
- Fehlende oder unzureichende Alternativtexte: Icons, Bilder und Bedienelemente werden vom Screenreader teilweise nur als „Schaltfläche“ oder „Unbenannt“ ausgegeben.
- Fehlende programmatische Strukturinformationen: Überschriften, Listen und Gruppierungen sind visuell vorhanden, aber nicht technisch ausgezeichnet.
- Eingeschränkte Tastatur- und Fokusbedienbarkeit:
- Unsichtbare Elemente befinden sich in der Fokusreihenfolge.
- Der Tastaturfokus ist nicht oder kaum sichtbar.
- Einige Elemente sind nicht per Tastatur erreichbar.
- Unzureichende Kontraste: Textkontraste in Dialogen sowie Bedienelemente erreichen nicht das notwendige Mindestkontrastverhältnis.
- Ausrichtungsbeschränkung: Die App ist ausschließlich im Hochformat nutzbar.
- Fehlende Sprachkennzeichnung: Bei englischer Systemausgabe werden deutsche Texte falsch ausgesprochen.
- Fehlende Angaben zu Name, Rolle und Zustand: Der Zustand von Menüs oder Schiebereglern wird nicht korrekt ausgegeben.
- Barrieren bei der Textnavigation: Längere Texte können nicht gezielt angesteuert werden; Screenreader ziehen Inhalte nicht in den sichtbaren Bereich nach.
Nicht barrierefreie PDF-Dokumente: In der App verlinkte Dokumente entsprechen nicht dem PDF/UA-Standard (fehlende Tags, Alternativtexte, Titel, unzureichende Kontraste, Syntaxfehler).
Geplante Maßnahmen
Das Ortenau Klinikum arbeitet an der Verbesserung der Barrierefreiheit der OKapp.
Die Behebung der festgestellten Barrieren sowie die Erstellung einer eigenen Barrierefreiheitserklärung für die mobile Anwendung sind für kommende App-Versionen vorgesehen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.01.2022 erstellt.
Eine Bewertung der Webseite www.ortenau-klinikum.de ist noch nicht erfolgt. Dies wird jedoch schnellstmöglich nachgeholt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.12.2026 überprüft.
4. Rückmeldung, Kontaktangaben und Durchsetzungsverfahren
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.ortenau-klinikum.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Ortenau Klinikum
Zentrale Verwaltung
Weingartenstr. 70
77654 Offenburg
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 0781 472-5001 erreichen.
Gerne können Sie uns die Mängel auch über das entsprechende Kontaktformular melden:
Falls das Ortenau Klinikum nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landratsamt Ortenaukreis
Anita Diebold
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefonisch ist Frau Diebold unter der Nummer 0781 805-9257 erreichbar.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Kontakt Fundraising Ortenau Klinikum
Ortenau Klinikum
Dieter W. Schleier
Leiter Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Weingartenstr. 70
77654 Offenburg
Tel. 0781 472-8300
Mobil 0172 768 85 42
E-Mail: dieter.schleier(at)ortenau-klinikum.de